Vorschriften am Türlersee

Liebe Fischerkameraden
Für das Pachtrevier Nr. 005 Türlersee mit Ausfluss bis zum Regulierwehr bei Sprecherhüser gelten die folgenden
Vorschriften und Regelungen:
1
)  Die Kantonalen Fischereivorschriften des Kantons Zürich
2)  Die speziellen Anordnungen der Pachtgruppe am Türlersee
Jeder Jahreskarteninhaber ist verpflichtet, sich an diese Vorschriften zu halten. Bei Verstössen kann die Pachtgruppe entsprechende Sanktionen ergreifen.

Freiangelrecht vom Ufer aus

1 Angelrute

zur Zapfen- und Grundfischerei mit einer einzigen Angel
als Köder sind erlaubt: Würmer, Brot, Mais, Teig, Maden usw.
Verboten sind: Tote Köderfische sowie alle künstlichen Köder wie Löffel, Meps, Twister usw.

Berechtigung vom Ufer aus mit einer Jahres- oder Gastkarte
Zum Freiangelrecht darf zusätzlich verwendet werden:

1 Angelrute

mit einem toten Köderfisch oder mit einem Löffel, Spinner, Twister usw. mit höchstens einem Dreiangel ohne Widerhaken

Berechtigung vom verankerten Boot aus

3 Angelruten

mit je einer Anbissstelle 
davon darf nur 1 Angelrute 
darf für die Spinn-, Twister- oder Löffelfischerei mit höchstens einem Dreiangel ohne Widerhaken verwendet werden. Hegenen bestehend aus einer Leitschnur mit bis zu 5 Seitenschnüren mit je einer einfachen Angel, beködert mit Schlüchli, Insekten oder Insektenlarven.
Lebende Köderfische sind nicht mehr erlaubt!

Berechtigung vom stehenden Boot aus (muss nicht verankert sein!)

Definition stehendes Boot: Es darf nicht gerudert werden - wir wollen niemanden sehen, der sich mit Zapfen und Köderfisch auf dem ganzen See herum bewegt!

1 Angelrute

mit je einer Anbissstelle 
davon darf nur 1 Angelrute 
darf für die Spinn-, Twister- oder Löffelfischerei mit höchstens einem Dreiangel ohne Widerhaken verwendet werden.

1 Angelrute

mit 1 Hegene bestehend aus einer Leitschnur mit bis zu 5 Seitenschnüren mit je einer einfachen Angel, beködert mit Schlüchli, Insekten oder Insektenlarven.
Lebende Köderfische sind nicht mehr erlaubt!

Schleppangelfischerei

Schleike normal

2 Angelruten mit zwei seitlichen Hauptschnüren mit höchstens je einer Anbissstelle

Seehund

erlaubt sind auch Seehunde, welche an Rollen oder Angelruten geführt werden mit einer Länge von 20 Meter und höchstens 5 Anbissstellen

Tiefseeschleike

erlaubt ist die Tiefseeschleike mit einer Leitschnur mit höchstens 5 Anbissstellen

Schleike und/oder Seehunde und Tiefseeschleike dürfen gleichzeitig betrieben werden, jedoch mit total höchstens 5 Anbissstellen

Hilfsmittel für den Köderfischfang

Senknetz sind nicht mehr erlaubt  /  Köderreuse oder Köderflasche
Es ist nicht erlaubt, landes- oder Standortfremde Fischarten sowie solche für die ein Schonmass gilt, als Köderfische zu verwenden

Schonmasse und Schonzeiten

Für die Zeit vom 1. März bis 30. April ist nur die Hegene sowie eine Angelrute wie im Freiangelrecht erlaubt!

Fischart
Hecht
Felchen

Mindestmass
50 cm
25 cm

Schonzeit
01. März bis 30. April
20. November bis 31. Dezember

Boote

Gestattet sind nur immatrikulierte Ruderboote, die gemäss Schiffahrtsvorschriften markiert sind. Für die Schleppfischerei ist der weisse Ballon Vorschrift.

Statistik

Die Jahreskarteninhaber sind verpflichtet, eine korrekte Fischfangstatistik zu führen und termingerecht an die Pachtgesellschaft abzugeben.
Die Termine sind:

15. August

Für die Monate März, April, Mai, Juni, Juli (Pachtstatistik)

01. Dezember

August, September, Oktober, November (Pachtstatistik)

Senden an:

René Hess, Ebertswilerstr. 24, 8915 Hausen am Albis / E-Mail: r.hess@gmx.ch

Diverses

Mithilfe/Gäste

Jugendliche unter 14 Jahres können ohne zusätzliche Geräte auf dem Boot fischen. Alle anderen benötigen für das Fischen auf dem Boot eine Gastkarte.

Pachtjahr

Dieses dauert vom 1. März bis 28. Februar

Krebsfang

Der Krebsfang ist nur den Pächtern gestattet

Zuflüsse

Das Fischen in den Zuflüssen ist nur den Pächtern gestattet.

Schlusswort

Wir hoffen, dass diese Vorschriften für alle klar verständlich sind. Es ist Ehrensache, dass sich jeder an diese Abmachungen hält und wir so dem schönen Hobby ohne Ärger, Neid und Missgunst nach-gehen können.

Hausen am Albis, im März 2024                             Die Pachtgesellschaft

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