Liebe Fischerkameraden Für das Pachtrevier Nr. 005 Türlersee mit Ausfluss bis zum Regulierwehr bei Sprecherhüser gelten die folgenden Vorschriften und Regelungen: 1) Die Kantonalen Fischereivorschriften des Kantons Zürich 2) Die speziellen Anordnungen der Pachtgruppe am Türlersee Jeder Jahreskarteninhaber ist verpflichtet, sich an diese Vorschriften zu halten. Bei Verstössen kann die Pachtgruppe entsprechende Sanktionen ergreifen.
Freiangelrecht vom Ufer aus
1 Angelrute
zur Zapfen- und Grundfischerei mit einer einzigen Angel als Köder sind erlaubt: Würmer, Brot, Mais, Teig, Maden usw. Verboten sind: Tote Köderfische sowie alle künstlichen Köder wie Löffel, Meps, Twister usw.
Berechtigung vom Ufer aus mit einer Jahres- oder Gastkarte Zum Freiangelrecht darf zusätzlich verwendet werden:
1 Angelrute
mit einem toten Köderfisch oder mit einem Löffel, Spinner, Twister usw. mit höchstens einem Dreiangel ohne Widerhaken
Berechtigung vom verankerten Boot aus
3 Angelruten
mit je einer Anbissstelle davon darf nur 1 Angelrute darf für die Spinn-, Twister- oder Löffelfischerei mit höchstens einem Dreiangel ohne Widerhaken verwendet werden. Hegenen bestehend aus einer Leitschnur mit bis zu 5 Seitenschnüren mit je einer einfachen Angel, beködert mit Schlüchli, Insekten oder Insektenlarven. Lebende Köderfische sind nicht mehr erlaubt!
Berechtigung vom stehenden Boot aus (muss nicht verankert sein!)
Definition stehendes Boot: Es darf nicht gerudert werden - wir wollen niemanden sehen, der sich mit Zapfen und Köderfisch auf dem ganzen See herum bewegt!
1 Angelrute
mit je einer Anbissstelle davon darf nur 1 Angelrute darf für die Spinn-, Twister- oder Löffelfischerei mit höchstens einem Dreiangel ohne Widerhaken verwendet werden.
1 Angelrute
mit 1 Hegene bestehend aus einer Leitschnur mit bis zu 5 Seitenschnüren mit je einer einfachen Angel, beködert mit Schlüchli, Insekten oder Insektenlarven. Lebende Köderfische sind nicht mehr erlaubt!
Schleppangelfischerei
Schleike normal
2 Angelruten mit zwei seitlichen Hauptschnüren mit höchstens je einer Anbissstelle
Seehund
erlaubt sind auch Seehunde, welche an Rollen oder Angelruten geführt werden mit einer Länge von 20 Meter und höchstens 5 Anbissstellen
Tiefseeschleike
erlaubt ist die Tiefseeschleike mit einer Leitschnur mit höchstens 5 Anbissstellen
Schleike und/oder Seehunde und Tiefseeschleike dürfen gleichzeitig betrieben werden, jedoch mit total höchstens 5 Anbissstellen
Hilfsmittel für den Köderfischfang
Senknetz sind nicht mehr erlaubt/Köderreuse oder Köderflasche Es ist nicht erlaubt, landes- oder Standortfremde Fischarten sowie solche für die ein Schonmass gilt, als Köderfische zu verwenden
Schonmasse und Schonzeiten
Für die Zeit vom 1. März bis 30. April ist nur die Hegene sowie eine Angelrute wie im Freiangelrecht erlaubt!
Fischart Hecht Felchen
Mindestmass 50 cm 25 cm
Schonzeit 01. März bis 30. April 20. November bis 31. Dezember
Boote
Gestattet sind nur immatrikulierte Ruderboote, die gemäss Schiffahrtsvorschriften markiert sind. Für die Schleppfischerei ist der weisse Ballon Vorschrift.
Statistik
Die Jahreskarteninhaber sind verpflichtet, eine korrekte Fischfangstatistik zu führen und termingerecht an die Pachtgesellschaft abzugeben. Die Termine sind:
15. August
Für die Monate März, April, Mai, Juni, Juli (Pachtstatistik)
01. Dezember
August, September, Oktober, November (Pachtstatistik)
Senden an:
René Hess, Ebertswilerstr. 24, 8915 Hausen am Albis / E-Mail: r.hess@gmx.ch
Diverses
Mithilfe/Gäste
Jugendliche unter 14 Jahres können ohne zusätzliche Geräte auf dem Boot fischen. Alle anderen benötigen für das Fischen auf dem Boot eine Gastkarte.
Pachtjahr
Dieses dauert vom 1. März bis 28. Februar
Krebsfang
Der Krebsfang ist nur den Pächtern gestattet
Zuflüsse
Das Fischen in den Zuflüssen ist nur den Pächtern gestattet.
Schlusswort
Wir hoffen, dass diese Vorschriften für alle klar verständlich sind. Es ist Ehrensache, dass sich jeder an diese Abmachungen hält und wir so dem schönen Hobby ohne Ärger, Neid und Missgunst nach-gehen können. Hausen am Albis, im März 2024 Die Pachtgesellschaft
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